Haben Sie nur eine kurze allgemeine Frage aus dem Bereich des Musikrechts?

Wollen Sie etwa wissen, ob Sie für den urheberrechtlichen Schutz Ihrer Musik etwas unternehmen müssen? Oder ob Sie kurze Ausschnitte aus fremden Tonaufnahmen für Ihre eigene Produktion verwenden dürfen? Oder möchten Sie gerne Coverversionen berühmter Musiktitel aufnehmen und veröffentlichen und sich vorab über die Zulässigkeit und die Voraussetzungen Ihres Vorhabens informieren?

Für eine qualifizierte und rechtssichere Auskunft zu diesen oder ähnlichen allgemeinen Rechtsfragen rufen Sie jetzt die music & law HOTLINE an!

Hierzu wählen Sie bitte die Vanity-Rufnummer

0900-1-musiclaw (0900-1-68 74 25 29)

(1,99 EUR/Min., Mobilfunkpreise abweichend)*


unter der Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr direkt mit Musikanwalt Dr. Christian Alexander Bauer verbunden werden.

Ihre Vorteile der music & law HOTLINE im Überblick:

- Direkt mit einem auf die Musikbranche spezialisierten Rechtsanwalt sprechen
- die Rechtsberatung erfolgt grundsätzlich anonym
- das Beratungsgespräch unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht
- bequeme Abrechnung über Ihre Telefonrechnung

TIPP: Speichern Sie die music & law HOTLINE auf Ihrem Mobiltelefon ab, um sie immer griffbereit zu haben.

Für einen optimalen Gesprächsverlauf bereiten Sie Ihre Fragen bitte vor und halten alle notwendigen Unterlagen bereit.

Hinweis: Sollten Sie unmittelbar nach Eingabe der Rufnummer ein "Besetztzeichen" hören, ist wahrscheinlich eine 0900er-Sperre für Ihren Anschluss eingerichtet. Diese können Sie jedoch ganz einfach durch einen kurzen Anruf bei Ihrem Telefonanbieter entfernen lassen.


*Die telefonische Rechtsberatung kostet Sie im Falle eines angenommenen Anrufes aus dem deutschen Festnetz nur EUR 1,99 pro Minute inkl. MwSt. Wenn Sie aus einem deutschen Mobilfunknetz anrufen, werden Ihnen die Verbindungskosten i.d.R. vor Gesprächsbeginn angesagt. Anderenfalls fragen Sie bitte Ihren Mobilfunkanbieter nach den jeweils geltenden Verbindungskosten. Der Gesamtbetrag der angefallenen Beratungsgebühren wird ganz bequem mit Ihrer jeweiligen Telefonrechnung eingezogen. Durch die Nutzung dieser einfachen Zahlungsmethode verzichten Sie auf die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Gebührenrechnung nach den Vorschriften des RVG. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der telefonischen Erstberatung nur solche Rechtsfragen beantwortet werden können, denen ein einfach gelagerter Sachverhalt zugrunde liegt und aus denen sich kein erhöhtes Haftungsrisiko ergibt. Aufgrund der Anonymität dieses Beratungsangebots werden zu dem Gesprächsinhalt keine schriftlichen Aufzeichnungen angefertigt. Insofern verzichten Sie auf die Führung einer entsprechenden Handakte in der Kanzlei.