Die Kanzlei music & law bietet branchenorientierte Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau.
Ganz gleich, ob Sie kurz vor Abschluss eines Plattenvertrages stehen, eine Band oder ein Label gründen wollen oder vielleicht ein neues Geschäftsmodell zur Verwertung musikalischer Inhalte am Markt platzieren möchten: die Kanzlei music & law steht Ihnen stets mit juristischer Kompetenz und einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge beratend zur Seite, um auch bei komplexen Rechtsproblemen bestmögliche wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. Eine transparente Honorarstruktur ist dabei ebenso selbstverständlich wie eine kostenbewusste Vorgehensweise.
Neben einfachen persönlichen oder telefonischen Erstberatungsgesprächen werden auch Vertragsprüfungen oder die Hinterlegung von Werkexemplaren zum Nachweis der Priorität Ihrer Urheberschaft zu einem vorher festgelegten Pauschalpreis angeboten. So erhalten Sie hochwertige Beratung mit der Sie rechnen können. Mandate mit einem im Vorfeld nicht hinreichend abschätzbaren Zeitaufwand werden hingegen mittels Vergütungsvereinbarung auf Stundensatzbasis abgerechnet. Sofern eine gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen erforderlich sein sollte, richtet sich die Vergütung hierfür in der Regel nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), deren Höhe sich stets am Streitwert orientiert.
Eine detaillierte Honorarübersicht zu den beliebtesten Beratungsleistungen (music & law FEELIST) sowie die aktuelle Kanzleibroschüre (music & law BOOKLET) können Sie sich durch Anklicken der nachfolgenden Schaltflächen völlig kostenlos und unverbindlich im PDF herunterladen.
Viele Beratungsleistungen können optional auch direkt in der Kanzlei mit allen gängigen EC-Karten (Maestro), Kreditkarten (MasterCard, Visa, American Express, V-Pay) und via NFC auch über Google Pay & Apple Pay bezahlt werden.